Diese Leistung klingt im ersten Moment ein wenig bizarr. Aber wir möchten an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass wir als Buchhaltungsbüro nicht zur steuerlichen Beratung berechtigt sind. Dies obliegt weiterhin Ihrem Steuerberater. Einige Leistungen dürfen wir aufgrund der Regelungen im Steuerberatungsgesetz nicht erbringen. Ihren Jahresabschluss wird auch weiterhin Ihr Steuerberater erstellen. Sollten Sie ein neues Unternehmen sein, so zählt die Einrichtung der Buchhaltung ebenfalls zu den Leistungen, die ausschließlich Ihr Steuerberater vornehmen darf. Zuletzt sei hier die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung genannt – auch diese darf nur durch den Steuerberater (oder durch den Unternehmer selbst) erstellt und versendet werden.
Sobald Tätigkeiten anfallen, die ausschließlich Ihr Steuerberater erbringen darf, müssten wir Ihnen die Daten zur Verfügung stellen, damit Sie diese an Ihren Steuerberater weiterleiten können. Um diesen umständlichen Weg jedoch zu verschlanken, arbeiten wir direkt mit Ihrem Steuerberater zusammen. Natürlich werden Sie über jede Korrespondenz informiert und wir halten uns strikt an die Vorgaben, die wir vertraglich miteinander vereinbaren. Unser Bestreben ist es, einer Arbeitsweise zu entsprechen, wie Sie von Ihrer eigenen Buchhaltung im Unternehmen ausgeführt werden würde. Mit entsprechenden Freigaben und Berechtigungen klären wir Sachverhalte direkt mit Ihrem Steuerberater, stimmen uns bei Abschlüssen (Jahresabschluss, Quartalsabschluss, Monatsabschluss) ab und übermitteln auf direktem Wege Buchhaltungsdaten. Somit stehen Sie nicht als ständiger Vermittler zwischen Zahlenpartner und Ihrem Steuerberater, wodurch wir schnellere Reaktionszeiten erreichen und buchhalterische Probleme weitestgehend ohne Umwege lösen können. Sobald unternehmerische Entscheidungen anstehen (z. B. Ausbuchen von Rechnungen, die Höhe der Einzelwertberichtigungen etc.), leiten wir diese umgehend an Sie weiter. Natürlich begleiten wir Sie auch zum Jahresabschlussgespräch zu Ihrem Steuerberater, um zu sämtlichen Sachverhalten Aussagen treffen zu können.
Folgende Leistungen fallen in diesen Bereich:
- direkte Abstimmung mit Ihrem Steuerberater bei buchhalterischen Themen (handelsrechtlich und steuerrechtlich)
- Anpassungen am Kontenplan (Anlage neuer Konten und Unterkonten)
- Abstimmung beim Arbeiten mit Kostenstellen
- direkte Übermittlung von Buchhaltungsdaten für Abschlussarbeiten Ihres Steuerberaters
- Begleitung zum Jahresabschlusstermin mit Ihrem Steuerberater