Das Führen von Arbeitszeitkonten ist in Deutschland nicht vorgeschrieben. Dennoch hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 13. September 2022 festgelegt, dass Unternehmen verpflichtet sind, die von ihren Mitarbeitern geleistete Arbeitszeit zu erfassen. Viele Unternehmen bedienen sich noch heute der Vertrauensarbeitszeit und verlagern die Arbeitszeit-Dokumentation auf den einzelnen Mitarbeiter. Besonders bei der Arbeitszeit gilt jedoch der Grundsatz "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser". Wir möchten Sie dahingehend unterstützen, dass Arbeitszeiten regelmäßig kontrolliert werden. Dafür gibt es in Unternehmen unterschiedlichste Herangehensweisen. Angefangen bei einer Stechuhr, bei der Arbeitsbeginn, Pausen und Arbeitsende erfasst werden, über Intranet-Lösungen, in denen tägliche Mehr- und Minderarbeit vom Mitarbeiter direkt erfasst wird bis hin zum Führen von umfangreichen Excel-Tabellen. Da die Rechtssprechung derzeit einen großen Spielraum erlaubt, werden wir Sie nicht mit alternativen Ideen und Lösungsansätzen für irgendeine andere Form der Arbeitszeitdokumentation überschütten. Unser Ziel ist es, die Arbeitszeiten (inkl. Urlaub, Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit, Geschäftsreisen etc.) Ihrer Mitarbeiter ordentlich zu dokumentieren und die geleistete Arbeitszeit auf Plausibilität zu prüfen. Damit verbunden können wir direkt kontrollieren, ob die gesetzliche Vorgaben eingehalten werden (Pausenzeiten, Freizeit zwischen zwei aufeinanderfolgenden Schichten, Einhaltung der wöchentlichen / jährlichen Höchstarbeitszeit, Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und Mindestlohngesetzes (MiLoG)). Sollten Sie noch gar keine Arbeitszeitdokumentation bei sich im Unternehmen vornehmen, erarbeiten wir gerne mit Ihnen gemeinsam eine Lösung, die an Ihre Unternehmensbedürfnisse angelehnt ist (z. B. nützt das beste (und teuerste) Zeiterfassungssystem in Ihren Büroräumen nichts, wenn 90% Ihrer Mitarbeiter überwiegend im HomeOffice tätig sind, oder Sie viele Außendienstmitarbeiter oder LKW-Fahrer/Triebfahrzeugführer beschäftigen).

Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass sich die Verwaltung der Arbeitszeitkonten hervorragend mit der Lohnabrechnung kombinieren lässt. Bei Lohnempfängern, die monatlich unterschiedliche Stunden leisten, dienen die Arbeitszeitkonten als Grundlage für die Erfassung der variablen Lohnbestandteile in der Lohnabrechnung Ihres Mitarbeiters.

Zu unseren Leistungen zählen:

  • Erstellen einer Arbeitszeitdokumentation
  • Führen der Arbeitszeitkonten Ihrer Mitarbeiter
  • Plausibilitätsprüfung bei der erfassten Arbeitszeit und bei auffälligen Diskrepanzen direkte Klärung mit Ihrem Mitarbeiter
  • Überprüfung der Arbeitszeitdokumentation auf Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nach dem Arbeitszeitgesetz und Mindestlohngesetz

In Abhängigkeit der Mitarbeiterzahl und der Komplexität der Arbeitszeitkonten erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

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