Das Verbuchen von Eingangs- und Ausgangszahlungen führt dazu, dass zugehörige Rechnungen ausgeglichen werden. Mit Sicherheit ist es einen Ihrer Kunden und Ihnen schon einmal passiert, dass eine Rechnung versehentlich nicht bezahlt worden ist. Dies kann verschiedene Gründe haben und muss nicht immer zwingend mit einer Reklamation oder fehlerhaft ausgestellten Rechnung zusammenhängen.
Damit Sie stets den Überblick über alle unbezahlten Rechnungen behalten, übernehmen wir für Sie die Bearbeitung der offenen Posten (OP-Listen) und stellen Ihnen diese bereit. Weiterhin zählt zu unseren Leistungen die Kontenabstimmung (inkl. Saldenbestätigungen) mit Ihren Kunden und Lieferanten sowie die Erstellung von Zahlungserinnerungen und Mahnungen. Standardmäßig bereiten wir für Sie die Mahnläufe vor und Sie versenden diese an Ihre Kunden. Alternativ können wir auch nach Ihren Vorgaben und Freigaben den Versand an Ihre Kunden übernehmen.
Oftmals wissen Unternehmer nicht, dass für das Eintreiben von Forderungen nicht zwingend ein teures Inkassobüro erforderlich ist. Das gerichtliche Mahnverfahren kann durch den Unternehmer selbst erfolgen und kostet lediglich die Gerichtsgebühren.
Folgende Leistungen sind in unserer OP-Abstimmung und dem Mahnwesen enthalten:
- nach Verbuchung aller Eingangs- und Ausgangszahlungen werden OP-Ausgleiche vorgenommen
- Bereitstellen der aktuellen OP-Listen (Kunden und Lieferanten)
- Ausführen von Mahnläufen (Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung etc.) und Bereitstellung der Dokumente
- Versand von Zahlungserinnerungen und Mahnungen an Ihre Kunden
- Saldenbestätigungen
- Korrespondenz zur Kontenabstimmung mit Kunden und Lieferanten
- Erstellung des gerichtlichen Mahnverfahrens
Gerne besprechen wir mit Ihnen die Details und unterbreiten Ihnen ein Angebot.