Bei der Anlagenbuchhaltung handelt es sich um einen Teilbereich des Rechnungswesens. In unserer Finanzbuchhaltung wird das angeschaffte Wirtschaftsgut (z. B. gekaufter PKW) lediglich auf dem entsprechenden Anlagen-Sachkonto verbucht, der Vorgang ist damit abgeschlossen. Hinter größeren Anschaffungen, die einer mehrjährigen Nutzung unterliegen und die entsprechend werthaltig sind, werden jedoch besondere Anforderungen gestellt. Die Abnutzung des Gegenstandes muss über einen Zeitraum von mehreren Jahren erfolgen – die gewöhnliche Nutzungsdauer eines PKW liegt beispielsweise bei sechs Jahren. Um den Wert eines jeden Wirtschaftsguts zum Jahresende (oder auch Quartals- oder Monatsende) korrekt zu erfassen, müssen gesonderte Anlagenverzeichnisse geführt werden, die Anschaffungskosten und Abschreibungen sind entsprechend zu erfassen. Dies erfolgt bei vielen Firmen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss seitens des Steuerberaters (handelsrechtlich und steuerrechtlich).
Die Verbuchung der entsprechenden Anschaffungskosten und Abschreibungen je Wirtschaftsgut kann handelsrechtlich bereits im Vorfeld durch uns erfolgen. Ganz besonders wichtig ist allerdings die Datenpflege der Anlagenverzeichnisse. Diese müssen stets aktuell gehalten werden. Wenn ein Wirtschaftsgut unplanmäßig wegfällt (z. B. Totalschaden eines zwei Jahre alten PKW), müssen die Anlagenverzeichnisse gleichermaßen den Abgang des Wirtschaftsgutes dokumentieren. Besonders herausfordernd wird dies bei geringwertigen Wirtschaftsgütern. Aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Zahlenpartner sind solche Abstimmungen zeitnaher und effektiver möglich als bei der Erstellung des Jahresabschlusses durch Ihren Steuerberater.
Folgende Leistungen bietet unsere Anlagenbuchhaltung:
- Erfassung neuer Wirtschaftsgüter im handelsrechtlichen Anlagenverzeichnis sowie Einstellen der Abschreibung gem. gesetzlichen oder betriebswirtschaftlichen Vorgaben
- Nachbearbeitung bestehender Wirtschaftsgüter (z. B. bei nachträglichen Anschaffungskosten oder außerplanmäßigen Sonderabschreibungen)
- Buchen der AfA (Absetzung für Abnutzung) in gewünschten Perioden (jährlich, halbjährlich, quartalsweise, monatlich)
- regelmäßige Bereitstellung und Abstimmung der Anlagenverzeichnisse
- Ausbuchen von Wirtschaftsgütern, die nicht mehr im Unternehmen vorhanden sind
- die oben genannten Punkte zählen ebenso für GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter)
Abhängig davon, wie viele Wirtschaftsgüter in Ihrem Unternehmen verwaltet werden sollen und wie oft Abstimmungen gewünscht sind, kalkulieren wir für Sie einen individuellen Preis für Ihr Unternehmen.